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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04   

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https://dejure.org/2006,23974
OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04 (https://dejure.org/2006,23974)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.01.2006 - 1 Ss 306/04 (https://dejure.org/2006,23974)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 1 Ss 306/04 (https://dejure.org/2006,23974)
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Volltextveröffentlichung

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    StPO § 329 Abs. 2 § 344 Abs. 2 S. 2 § 412 S. 1
    Strafprozessrecht: Anforderungen an die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
    Es darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (BGHSt 28, 384, 387; OLG Köln a.a.O.; Senat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
    1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
    1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
    1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
    1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
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OLG Jena, 31.01.2006 - 1 Ss 306/04 (https://dejure.org/2006,39557)
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OLG Jena, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 1 Ss 306/04 (https://dejure.org/2006,39557)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

    Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 306/04 und vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, jeweils bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 329 Rn. 48 m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06

    Revision

    Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe etwa BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2006, 1 Ss 306/04, bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 329 Rdnr. 48 m.w.N.).
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