Rechtsprechung
OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 329 Abs. 2 § 344 Abs. 2 S. 2 § 412 S. 1
Strafprozessrecht: Anforderungen an die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 15.11.2004 - 180 Js 2078/01
- OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
- OLG Jena, 31.01.2006 - 1 Ss 306/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - …
- OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02
Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, …
Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99
Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte …
Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Jena, 31.01.2006 - 1 Ss 306/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,39557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 15.11.2004 - 180 Js 2078/01
- OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04
- OLG Jena, 31.01.2006 - 1 Ss 306/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09
Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen …
Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 306/04 und vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, jeweils bei juris;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 329 Rn. 48 m.w.N.). - OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06
Revision
Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe etwa BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2006, 1 Ss 306/04, bei juris;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 329 Rdnr. 48 m.w.N.).